Verzicht auf ein Spezialgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte
Bundesrat beschränkt sich auf eine Ergänzung des Obligationenrechts
Nach Ansicht des Bundesrates genügen wenige Eingriffe ins geltende Recht, um den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten zu regeln. Er hat deshalb am 8. Juni 2007 entschieden, auf die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über nachrichtenlose Vermögenswerte zu verzichten und stattdessen das EJPD beauftragt, eine Änderung des Obligationenrechts vorzubereiten.
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