Anspruch auf drei Rollstühle
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts kann eine behinderte Person unter Umständen Anspruch auf mehr als zwei Rollstühle zulasten der Invalidenversicherung haben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare