Asylrekurskommission hat Verfahren verschleppt
Aufsichtsrechtliche Rüge aus Lausanne
Das Bundesgericht wirft in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde für das neue Bundesverwaltungsgericht der früheren Asylrekurskommission (ARK) die Verschleppung von zwei Verfahren vor.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare