Krankentaggeldversicherung nach VVG: Verfassungswidrige Verkürzung des Rechtsmittelzuges im Kanton Zürich?
Krankentaggeldversicherungen nach VVG sind in der Schweiz weit verbreitet. Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit decken sie den dem Arbeitnehmer entstehenden Lohnausfall ab. Während dem Arbeitnehmer bei sonstigen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Möglichkeit offen steht, einen Entscheid eines erstinstanzlichen Gerichts an eine kantonale Rechtsmittelinstanz weiterzuziehen, hat der Arbeitnehmer diese Möglichkeit im Kanton Zürich nicht. Diese Situation war bisher unbefriedigend. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgerichtsgesetzes hat sich die Problematik aber noch verschärft.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Krankentaggeldversicherung
- 2. Streitigkeiten aus Krankentaggeldversicherungen
- 2.1. Grundsätzliches zum Gerichtsstand und zum Verfahren
- 2.1.1. Zum Gerichtsstand
- 3. Zuständigkeit im Kanton Zürich
- 4. Instanzenzug im Kanton Zürich
- 5. Unklare Situation auf eidgenössischer Ebene
- 5.1. Zivilrechtliche Beschwerde
- 5.2. Subsidiäre Verfassungsgerichtsbeschwerde
- 5.3. Folgerungen
- 5.3.1. Unbefriedigende Situation
- 5.3.2. Lösungsansatz
- 5.3.3. Ausblick
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