Jusletter

Schuldfähig trotz IV-Rente

Keine psychiatrische Begutachtung nötig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Schuldfähig trotz IV-Rente, in: Jusletter 25. Juni 2007
Dass jemand ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten hat und deswegen eine volle Invalidenrente bezieht, bedeutet für sich allein noch nicht, dass seine Zurechnungsfähigkeit begutachtet werden muss, wenn er straffällig wird.

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