Schuldfähig trotz IV-Rente
Keine psychiatrische Begutachtung nötig
Dass jemand ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten hat und deswegen eine volle Invalidenrente bezieht, bedeutet für sich allein noch nicht, dass seine Zurechnungsfähigkeit begutachtet werden muss, wenn er straffällig wird.
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