Keine Entschädigung für Dieter Behring
Zu keiner Zeit widerrechtliche Haft
Der Basler Financier Dieter Behring, dem ein Prozess wegen Vermögensdelikten droht, erhält keine Haftentschädigung, obwohl er laut einem Urteil des Bundesstrafgerichts im November 2004 vorübergehend widerrechtlich in Untersuchungshaft sass (vgl. Jusletter 30. Oktober 2006).
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