Fussangel für Anwälte
Blosser Antrag auf Gutheissung genügt bei neuen Beschwerden nicht
Wer beim Bundesgericht eine der seit Jahresbeginn vorgesehenen neuen Einheitsbeschwerden einreicht, sollte besser nicht einfach nur die Aufhebung des angefochtenen Entscheids verlangen, sondern einen konkreten Entscheid in der Sache beantragen.
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