Bundesrat setzt das Medizinalberufegesetz in Kraft
Der Bundesrat setzt das neue Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz; MedBG) sowie die erste Verordnung mit Ausführungsbestimmungen zum Gesetz per 1. September 2007 in Kraft. Das Medizinalberufegesetz gibt die zu erreichenden Ziele und die Methoden der Zielüberprüfung vor, lässt aber den Bildungsinstitutionen grösstmöglichen Freiraum bei der Umsetzung. Im Zentrum steht dabei die Sicherung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Grundversorgung.
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