Jusletter

Zu lockere Anwalts-Zungen

Von Schlampen und Ausländerhass und gefälschten Arztberichten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
  • Zitiervorschlag: fel., Zu lockere Anwalts-Zungen, in: Jusletter 2. Juli 2007
Ungebührliche Äusserungen eines Rechtsanwalts können nicht erst dann als Verstoss gegen die Berufspflicht geahndet werden, wenn der Straftatbestand der Ehrverletzung erfüllt ist.

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