Jusletter

Die Kunst zu provozieren: Die Absetzung der Mozart-Oper «Idomeneo» als Irritation für Recht und Gesellschaft

Soziologische Grundlagen rechtlichen Entscheidens über Kunst

  • Autor/Autorin: Thomas Steiner
  • Rechtsgebiete: Kultur. Kunst
  • Zitiervorschlag: Thomas Steiner, Die Kunst zu provozieren: Die Absetzung der Mozart-Oper «Idomeneo» als Irritation für Recht und Gesellschaft, in: Jusletter 9. Juli 2007
Kunst provoziert, irritiert und schafft eine Gegenrealität zur Realität, wie sie die Massenmedien konstruieren. Dies bedeutet Irritation – auch für das Recht. Das Recht reagiert auf solche Irritationen primär mit traditionellen, anspruchsorientierten und rechtsdogmatischen Konzepten. Im Beitrag «Wenn die Oper sich selbst zensiert» (Jusletter 21. Mai 2007) zeigte der Autor auf, wie das Kunst- und Kulturrecht in Fällen wie der Absetzung der Mozart-Oper «Idomeneo» möglicherweise entscheiden würde. Die dabei gewählte Personenzentriertheit blieb nicht unproblematisch: Es war auf dogmatisch abstrakte, prozessual kaum durchsetzbare Lösungswege abzustellen. Im Zentrum des vorliegenden Beitrags stehen nun nicht mehr Menschen und ihre Handlungen, sondern Kommunikationen. Der Autor geht davon aus, dass rechtliches Entscheiden im Kontext der Gesellschaft erfolgen muss und präsentiert hierfür den Versuch einer soziologischen Grundlegung rechtlichen Entscheidens über Kunst.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die Absetzung der Mozart-Oper «Idomeneo» als Irritation für Recht und Gesellschaft – ein Forschungsplan
  • 1. Theoretischer Rahmen zur Erarbeitung der Forschungsthesen
  • 2. Arbeitshypothese
  • 3. Soziologische Grundlagen rechtlichen Entscheidens über Kunst – Legitimität von Kunst-Kommunikation
  • 4. Interferenzen von Kunst und Medien
  • 4.1 Interferenzen infolge struktureller Kopplungen von Kunst und Medien
  • 4.2 Themen als Struktur bildendes Moment
  • 4.3 Interferenzen infolge Leistungserwartungen der Medien an die Kunst
  • 5. Interferenzen von Medien und Politik
  • 6. Interferenzen von Medien und Religion
  • 7. Fazit – Schlussbemerkung – Vorbehalt betreffend Kausalzurechnungen
  • III. Zusammenfassung – Schlussbemerkungen – Forschungsthesen

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