Strommarkt und Förderung der erneuerbaren Energien: Verordnungen gehen in Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2007 die Vernehmlassung zu zwei Verordnungsentwürfen eröffnet. Die neue Stromversorgungsverordnung konkretisiert die Bedingungen, zu welchen die Elektrizitätsnetze von Dritten genutzt werden dürfen, sowie das dafür zu leistende Entgelt. Die revidierte Energieverordnung legt die Vergütungen für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien fest. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2007.
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