Botschaft zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts verabschiedet
Mit der Einführung des papierlosen Schuldbriefs und der Modernisierung des Grundbuchs will der Bundesrat das Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht den wirtschaftlichen Bedürfnissen anpassen. Er hat am 27. Juni 2007 die Botschaft zur Teilrevision der entsprechenden Teile des Zivilgesetzbuches verabschiedet.
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