Regionale Erschöpfung und Meistbegünstigung im Rahmen der WTO
Juristisches Kurzgutachten vom 26. März 2007
Gutachten zur Frage der Vereinbarkeit der einseitigen Umstellung von der nationalen auf die regionale Erschöpfung im Patentrecht durch die Schweiz mit den anwendbaren Meistbegünstigungsbestimmungen der WTO (Art. 4 TRIPS-Abkommen und Art. I GATT 1994).
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Ausgangslage
- 2.1 Vorgehen
- 2.2 Frage der Erschöpfung im Patentrecht
- 2.3 Heutige Rechtslage in der Schweiz
- 2.4 Die regionale Erschöpfung in der EU
- 2.5 Die regionale Erschöpfung im polnischen Patentrecht (vor dem EU-Beitritt)
- 3 Die WTO-Verpflichtungen der Schweiz
- 4 Das TRIPS-Abkommen
- 4.1 Regel zur Erschöpfung im TRIPS-Abkommen (Art. 6)
- 4.2 Die Tragweite des Meistbegünstigungsprinzips von Art. 4 im Rahmen von Art. 6 TRIPS-Abkommen
- 4.2.1 Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit (Staatsangehörigkeit)
- 4.2.2 Regionale Erschöpfung ist per se in Übereinstimmung mit dem TRIPS-Abkommen
- 4.2.3 Regionale Erschöpfung verletzt Meistbegünstigungsgrundsatz des TRIPS nicht direkt
- 4.2.4 Keine indirekte Verletzung des Meistbegünstigungsgrundsatzes
- 4.3 Verfahrensrechtliche Überlegungen
- 5 Das GATT 1994
- 5.1 Grundsatz: Art. 6 TRIPS als lex specialis
- 5.2 Das Meistbegünstigungsprinzip im Rahmen des GATT 1994
- 5.2.1 Ausgangslage
- 5.2.2 Keine Verletzung des Meistbegünstigungsgrundsatzes des GATT 1994 (Art. I)
- 5.2.3 Zusätzliche Rechtfertigung im Rahmen von Art. XX (d) GATT 1994
- 5.2.4 Zusätzliche Rechtfertigung unter Art. XXIV:5 GATT 1994
- 5.3 Schlussfolgerungen betreffend das GATT 1994
- 6 Zusammenfassung
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