Sozialhilfe zurückfordern
Unterstützungspflicht der Verwandten
Hat ein Gemeinwesen die Kosten für die stationäre Behandlung einer suchtkranken Person übernommen, kann es sich nur dann im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht an den Eltern schadlos halten, wenn es den Nachweis erbringt, dass die fragliche Behandlung nicht zulasten der obligatorischen Krankenversicherung durchgeführt werden konnte.
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