Jusletter

Bedingte Entlassung als Regel

Schwere Vorstrafen allein rechtfertigen keine Ausnahme

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Bedingte Entlassung als Regel, in: Jusletter 23. Juli 2007
Das Bundesgericht will zwar schwere Drogenverbrechen nicht bagatellisieren, vertritt aber die Auffassung, dass solche in aller Regel «doch keine unmittelbare, konkrete Gefahr für hochwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben oder die sexuelle Integrität» bewirken.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.