Schatten und Licht
Das höchste Schweizer Gericht hat sich bisher in weiser Zurückhaltung nicht auf eine bestimmte Methode der Besteuerung festgelegt. Erstmals wurden nun aber im Verdikt zu Obwalden degressive Tarife für verfassungswidrig erklärt, was den Spielraum für künftige Entwicklungen einengt und daher bedauert werden kann.
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