Schuldspruch mit Mängeln
Bundesanwaltschaft bekommt in mehreren Punkten Recht
Das Bundesgericht hat auf eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft hin die Verurteilung dreier Drogenhändler durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona in mehreren Punkten beanstandet. Zwei der Straftäter waren wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz zu je drei Jahren und acht Monaten Zuchthaus verurteilt worden, während der dritte nur wegen Gehilfenschaft schuldig gesprochen worden und mit zwei Jahren und vier Monaten Zuchthaus davongekommen war.
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