Abgeblitzter «Registerhai»
«Kassensturz»-Sendung verletzte keine Programmbestimmungen
Der kritische Beitrag über sogenannte «Registerhaie» im Fernseh-Konsumentenmagazin «Kassensturz» vom 14. März 2006 verletzte keine Programmbestimmungen. Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines in der Sendung namentlich erwähnten Betroffenen als «offensichtlich unbegründet» abgewiesen und den erstinstanzlichen Entscheid der UBI zugunsten von «Kassensturz» bestätigt.
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