Keine Kontrolle elektronischer Pressespiegel
Entscheid gegen Zeitungsverlage
Zeitungsverlagen bleibt es verwehrt, den Medienbeobachtungsdiensten die Herstellung elektronischer Pressespiegel zu verbieten oder mit ihnen direkt Verträge über eine entsprechende Entschädigung abzuschliessen. Laut Bundesgericht ist es vielmehr Sache der Urheberrechtsverwertungs-Gesellschaft Pro Litteris, die Vergütungen einzufordern und zu verteilen.
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