Hooliganismus-Bekämpfung durch Kompetenzregelung in BV
Die Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt an Sportanlässen sollen rechtzeitig auf eine genügende und dauerhafte Rechtsgrundlage gestellt werden. Der Bundesrat hat am 29. August 2007 die Botschaft für die Schaffung eines Verfassungsartikels verabschiedet.
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