Sterbehilfe ausreichend geregelt
Die Verschreibung und die Abgabe des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital (NAP) sind ausreichend geregelt. Um mögliche Missbräuche bei der Suizidhilfe zu verhindern, sind keine strengeren Vorschriften im Betäubungsmittelrecht erforderlich. Zu diesem Schluss gelangt der Ergänzungsbericht über Sterbehilfe, den der Bundesrat am 29. August 2007 zur Kenntnis genommen hat.
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