Auto in den Weg gestellt
Hinderung einer Amtshandlung
Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Autolenkerin wegen Hinderung einer Amtshandlung bestätigt, die im Mai 2004 ihren Wagen in Zumikon so abgestellt hatte, dass geplante Parkfelder einstweilen nicht fertig markiert werden konnten.
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