Jusletter

Bei Rechtsmissbrauch keine Teilung

Die berufliche Vorsorge in der Ehescheidung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Berufliche Vorsorge, Allgemeine Begriffe des Privatrechts
  • Zitiervorschlag: fel., Bei Rechtsmissbrauch keine Teilung, in: Jusletter 17. September 2007
Die für den Fall der Scheidung gesetzlich vorgeschriebene Teilung der während der Ehe angesparten Guthaben der beruflichen Vorsorge kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts vom Richter verweigert werden, wenn ein offenbarer Rechtsmissbrauch vorliegt (Art. 2 Abs. 2 Zivilgesetzbuch).

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