Entwurf eines Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen
Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf eines Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Zum einen enthält der Verfassungsartikel die zentralen Grundsätze, die bei jedem Forschungsvorhaben unter Einbezug des Menschen einzuhalten sind. Zum anderen soll der Verfassungsartikel den Bund ermächtigen, die Forschung am Menschen in einem Bundesgesetz zu regeln.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare