Jusletter

Beschwerden gegen Haft

Fristen stehen nicht mehr still

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot, Bundesstrafprozess
  • Zitiervorschlag: fel., Beschwerden gegen Haft, in: Jusletter 24. September 2007
Wer beim Bundesgericht gegen eine Inhaftierung Beschwerde führt, muss künftig im Auge behalten, dass die Beschwerdefrist an Ostern, an Weihnachten und zur Sommermitte nicht mehr stillsteht, sondern unerbittlich weiterläuft. Eine entsprechende Praxisänderung ist in einem neuen Leiturteil aus Lausanne angekündigt worden.

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