Jusletter

Rechtsfolgen bei unrichtiger Angabe des Kaufpreises beim Grundstückkauf

  • Autor/Autorin: Roland Pfäffli
  • Rechtsgebiete: Kaufrecht, Besitz. Grundbuch
  • Zitiervorschlag: Roland Pfäffli, Rechtsfolgen bei unrichtiger Angabe des Kaufpreises beim Grundstückkauf, in: Jusletter 1. Oktober 2007
Gegenstand des vorliegenden Beitrages bildet der aktuelle Entscheid des Bundesgerichts 5A.33/2006 vom 24. April 2007. In einem Grundstückkaufvertrag wurde der Kaufpreis für das Grundstück in der öffentlichen Urkunde auf 850’000 Franken festgesetzt. In den weiteren Vertragsbestimmungen wurde vereinbart, dass der Käufer zusätzlich einen Betrag von 500’000 Franken bezahlt zwecks Ablösung eines auf dem Grundstück lastenden Schuldbriefs. Damit erhöhte sich der Kaufpreis bzw. die Gegenleistung des Käufers auf 1,35 Mio. Franken. Das Bundesgericht erklärte den Kaufvertrag für nichtig, da die Angabe des Kaufpreises (850’000 Franken) falsch war und somit unwahr beurkundet wurde. Im Übrigen ist die Rede von den Grundsätzen zur Form des Grundstückkaufs, zum Beurkundungszwang, zur Grundstückbeschreibung in notariellen Urkunden sowie zur Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Aktuelles Urteil
  • a. Sachverhalt
  • b. Obergericht des Kantons Luzern (Justizkommission)
  • c. Bundesgericht
  • d. Bemerkungen
  • 3. Zur Form des Grundstückkaufs
  • 4. Zum Beurkundungszwang
  • 5. Zur Grundstückbeschreibung in notariellen Urkunden
  • 6. Zur Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters
  • a. Grundsätze
  • b. Prüfung des Verfügungsrechts
  • c. Prüfung des Rechtsgrundes

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