Kritik am Haftrichter
Grundsätzliches zum Zürcher Strafprozess
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Beschuldigten gutgeheissen, der wegen mutmasslicher Vermögens- und Urkundendelikte seit November 2004 im Kanton Zürich in Untersuchungshaft sitzt. Der zuständige Haftrichter muss über die Bücher, weil er bei der Abweisung eines Haftentlassungsgesuchs mehrfach gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen hat.
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