Revidiertes Datenschutzrecht auf den 1. Januar 2008 in Kraft
Mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten
Personen, deren Daten gesammelt und bearbeitet werden, müssen in Zukunft besser informiert werden und bei grenzüberschreitenden Bekanntgaben sind strengere Vorgaben als bisher zu beachten. Als weitere Neuerung sieht das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) eine Stärkung der Selbstregulierung vor. Der Bundesrat hat am 28. September 2007 das revidierte DSG und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
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