5. IV-Revision: per 1. Januar 2008 in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare