Jusletter

Hörgerät verlegt

Der Versicherte muss Neubeschaffung mitfinanzieren

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Hörgerät verlegt, in: Jusletter 1. Oktober 2007
Wer ein von der Invalidenversicherung (IV) bezahltes Hörgerät herumliegen lässt und schliesslich nicht mehr findet, muss einen je nach Alter des Apparats abgestuften Teil der Kosten für die Neuanschaffung selber tragen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.