Hörgerät verlegt
Der Versicherte muss Neubeschaffung mitfinanzieren
Wer ein von der Invalidenversicherung (IV) bezahltes Hörgerät herumliegen lässt und schliesslich nicht mehr findet, muss einen je nach Alter des Apparats abgestuften Teil der Kosten für die Neuanschaffung selber tragen.
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