Jusletter

Unnötige Strenge bei der Wiederherstellung in der Schweizerischen ZPO

  • Autoren/Autorinnen: Daniel Staehelin / Adrian Staehelin
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Daniel Staehelin / Adrian Staehelin, Unnötige Strenge bei der Wiederherstellung in der Schweizerischen ZPO, in: Jusletter 8. Oktober 2007
Während in der Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung die Wiederherstellung einer verpassten Frist oder eines versäumten Termins auch bei leichtem Verschulden einer Partei oder ihres Vertreters möglich war, soll dies gemäss der Fassung des Ständerats nur noch zulässig sein, wenn kein Verschulden an der Säumnis vorliegt. Der nachfolgende Beitrag zeigt, dass der Vorschlag der Botschaft ausgewogen und effizient war, die Änderung durch den Ständerat hingegen eine unnötige prozessuale Strenge bewirkt.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.