Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) c. Suisse
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat am 4. Oktober 2007 den Entscheid in der Rechtssache Verein Gegen Tierfabriken Schweiz c. Suisse (No. 32772/02) veröffentlicht. Der Gerichtshof hat mit fünf zu zwei Stimmen entschieden, dass Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäusserung) verletzt worden ist.
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