Säule 3a: Vorsorge für Erwerbstätige auch nach Erreichen des Rentenalters
Zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender hat der Bundesrat beschlossen dass Frauen und Männer, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben können.
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