Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens erlassen
Im Rahmen von Verwaltungsverfahren sollen Bürger und Bürgerinnen in Zukunft auch auf elektronischem Weg mit den Bundesbehörden verkehren können. Der Bundesrat hat mit dem Erlass einer neuen Verordnung die Modalitäten festgelegt. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, bis spätestens in zehn Jahren die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
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