Begutachtung ohne Beistand
Weder Anwalt noch Arzt oder Freund müssen zur Expertise zugelassen werden
Wer sich in einem Verfahren vor Gericht oder einer Verwaltungsbehörde einer medizinischen Expertise unterziehen muss, hat keinen Anspruch darauf, dass sein Arzt oder sein Lebenspartner bei der Begutachtung anwesend ist.
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