Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen ab 1. Dezember 2007
Der Bundesrat hat die Mindestvoraussetzungen festgelegt, unter denen der Bund in der Schweiz oder im Ausland Schutzaufgaben an private Sicherheitsfirmen überträgt. Er hat am 31. Oktober die neue Verordnung über die Auftragsvergabe an Sicherheitsfirmen verabschiedet und auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt.
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