Dumont-Praxis: Bund und Kantone sollen steuerliche Nachteile bei neu erworbenen Liegenschaften beseitigen
Der Bundesrat hat sich am 7. November 2007 für die Abschaffung der so genannten Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene ausgesprochen. Diese Praxis hält fest, dass Instandstellungskosten für eine stark vernachlässigte Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach Erwerb nicht von den Steuern abgezogen werden können.
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