Zitierweise für die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts
Der folgende Beitrag gibt die offiziellen Richtlinien des Bundesverwaltungsgerichts zur Zitierweise seiner Urteile wieder. Behandelt wird die Frage der Zitierung von in der Amtlichen Sammlungen publizierten Entscheiden (BVGE’s), nur auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts erschienenen Urteilen und solchen, die sich bereits auf dieser Website befinden aber dereinst zusätzlich in die Amtliche Sammlung (als BVGE’s) aufgenommen werden sollen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare