Jusletter

Rasch, aber vorsichtig

Wie schnell muss fristlose Entlassung wegen sexueller Belästigung erfolgen?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Rasch, aber vorsichtig, in: Jusletter 19. November 2007
Eine fristlose Entlassung ist zwar sofort auszusprechen, sobald der Arbeitgeber vom Fehlverhalten des Arbeitnehmers erfährt, doch darf er sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts die erforderliche Zeit nehmen, um die im Raum stehenden Vorwürfe sorgfältig zu prüfen.

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