SPK-S: Gesetzliche Regelung der ausserparlamentarischen Kommissionen
Die ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes sollen gestrafft und besser geführt werden. Nach der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) soll die Höhe der Entschädigungen der Kommissionsmitglieder künftig öffentlich sein. Der Bundesrat wird verpflichtet, Richtlinien für die Festlegung dieser Entschädigungen aufzustellen.
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