Gerichtskosten für Arbeitslosenkassen
Das neue Verfahrensrecht ändert nichts
Verliert eine Arbeitslosenkasse einen Streit vor Bundesgericht, werden ihr auch unter dem seit Anfang dieses Jahres geltenden neuen Verfahrensrecht Gerichtskosten auferlegt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare