Praxisänderung bei Formmarken
Das Institut für geistiges Eigentum hat seine Praxis im Bereich der Formmarken überprüft. Berücksichtigt wurden dabei neben den seit der Praxisänderung vom 1. Juli 2005 gesammelten Erfahrungen die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Diese Praxisänderung ist auf den 1. Dezember 2007 in Kraft getreten und wird auf alle hängigen Gesuche angewendet.
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