Opfer miserabler Protokollierung
Die für ihre streng formalistische Haltung berüchtigte II. Zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hatte den Fall eines geschiedenen Elternpaars im grenznahen Frankreich zu beurteilen, das ein gemeinsames Sorgerecht über seine beiden Kinder ausübt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare