Jusletter

Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt

Die Schweiz wehrt sich erfolgreich für Vertraulichkeit der Diplomatie

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit
  • Zitiervorschlag: fel., Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt, in: Jusletter 17. Dezember 2007
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist auf sein Urteil im Fall Jagmetti zurückgekommen: Nach Auffassung der Grossen Kammer hat die Schweiz nicht gegen die Meinungsäusserungsfreiheit verstossen, als sie einen Journalisten für ein publik gemachtes Geheimpapier des damaligen Schweizer Botschafters in den USA büsste.

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