Jusletter

Bezeichnung aller EU- und EFTA-Staaten als sichere Drittstaaten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bezeichnung aller EU- und EFTA-Staaten als sichere Drittstaaten, in: Jusletter 17. Dezember 2007
Wenn eine asylsuchende Person sich vor der Einreichung des Asylgesuchs in der Schweiz in einem vom Bundesrat als sicher bezeichneten Drittstaat aufgehalten hat und dorthin zurückkehren kann, wird in der Regel auf ein Asylgesuch nicht eingetreten.

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