Dérapage verbal d’une magistrate genevoise
Le Tribunal fédéral confirme le bien-fondé d’un avertissement
Für deplatzierte Äusserungen gegenüber einer sehbehinderten Familienmutter erhält eine Genfer Richterin definitiv eine Verwarnung. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Sanktion des oberen Justizaufsichtsrates in Genf bestätigt. (dh)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare