Rüge für Bundesanwaltschaft aus Bellinzona
Einsicht für GPK in Holenweger-Papiere
BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat mit der Offenlegung der ominösen Papiere von Oskar Holenweger gegenüber der GPK das Untersuchungsgeheimnis verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesstrafgericht. Massnahmen hält es nicht für erforderlich.
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