RK-S: Weiterführung der Massnahmen gegen Hooliganismus nach 2009
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) spricht sich grundsätzlich für eine interkantonale Vereinbarung zur Weiterführung der bis 2009 geltenden Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen aus. Sie behält sich aber vor, eine Kompetenzerweiterung des Bundes anzustreben, sollte die interkantonale Lösung in den Kantonen auf Widerstand stossen und nicht zu einer einheitlichen Regelung führen.
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