Kernenergiehaftpflicht: Versicherungsdeckung bleibt bei 1,8 Mia. Franken pro Anlage
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates folgte dem Ständerat und nahm den Entwurf des Bundesrates zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung von internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet der Kernenergiehaftpflicht mit 16 zu 1 Stimme bei 8 Enthaltungen an.
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