Jusletter

Und sie beginnt doch mit der Nachlassliquidation...

  • Autor/Autorin: Daniel Hunkeler
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: Daniel Hunkeler, Und sie beginnt doch mit der Nachlassliquidation..., in: Jusletter 11. Februar 2008
Seit Jahren wurde darüber diskutiert und spekuliert, ob die Verwirkungsfrist des Art. 292 SchKG im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung gemäss Art. 331 SchKG bereits mit der Bewilligung der Nachlassstundung oder erst mit der richterlichen Bestätigung des Nachlassvertrages zu laufen beginnt. Das Bundesgericht hat mit Urteil 5A_418/2007 vom 4. Februar 2008 in dieser Frage soeben ein Machtwort gesprochen: Die II. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat in Bestätigung eines Vorurteils des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 22. Juni 2007 im Ergebnis entschieden, dass erst die richterliche Bestätigung des Nachlassvertrages das fristauslösende Ereignis darstellt.

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